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Zeugen

Das Gericht muss sich in der Beweisaufnahme darum bemühen, sich eine Überzeugung von dem Sachverhalt zu bilden, der für den Ausgang des Gerichtsverfahrens relevant ist. Zeugen sind dabei ein wichtiges Beweismittel. Eine Vernehmung als Zeuge kommt dann in Betracht, wenn es auf die Wahrnehmung, die der Zeuge gemacht haben kann, ankommt. Der Zeuge ist verpflichtet, eine wahrheitsgemäße und vollständige Aussage zu machen. 

Weil das Gericht zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts verpflichtet ist, hat der Gesetzgeber bestimmt, dass der Zeuge grundsätzlich vor Gericht erscheinen und auch aussagen muss. Diese Verpflichtung geht anderen Verpflichtungen in aller Regel vor und entfällt auch nicht deshalb, weil der Zeuge der Auffassung ist, er könne zu dem Sachverhalt nichts sagen.

Mit der Ladung zum Termin wird in der Regel auch das Thema mitgeteilt, zu dem der Zeuge vernommen werden soll. Damit die Aussage des Zeugen für das Gericht und die Beteiligten ergiebig ist, hat der Zeuge im Zivil- und Familienverfahren die Pflicht, ihm gehörende Aufzeichnungen und Unterlagen, die für das Beweisthema relevant sein können, einzusehen und zum Termin mitzubringen.

Zeugen erhalten nach den Vorschriften des JVEG auf Antrag eine Entschädigung für Fahrtkosten und Verdienstausfall. 

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